Wenn Sie zum ersten Mal mit uns Kontakt aufnehmen, sollte die Kontaktaufnahme durch die Eltern oder Sorgeberechtigten persönlich erfolgen. Bei Ausnahmen ist zu beachten, dass die Bevollmächtigung zur Gesundheitsfürsorge durch entsprechende Dokumente vorgelegt werden kann (z.B.: Kinder oder Jugendliche aus Pflegefamilien oder Wohngruppen).
Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche auch eigenständig zu uns kommen.
Das erste Gespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Verstehen der aktuellen Situation und Problematik. Hierfür ist es sehr hilfreich, wenn das Kind und weitere bedeutsame Personen anwesend sind.
Es wird die bisherige Entwicklung des Kindes und die Vorgeschichte von Kind und Familie erhoben. Um möglichst viel gemeinsame Gesprächszeit zur Verfügung zu haben, geben wir Ihnen im Vorfeld einen Fragebogen zur Erfassung der wichtigen Daten und Fakten mit.
Zum Abschluss wird ein Ausblick auf die weiteren Schritte mit individueller Diagnostik und möglichen Lösungswegen entwickelt.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Vorstellungstermin mit:
Sie benötigen keine Überweisung.
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Alle Informationen, die Sie uns geben, und alle Befunde, die wir über Ihr Kind erheben, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Wir haben keinerlei Berechtigung, mit Außenstehenden über die Behandlung Ihres Kindes zu sprechen. Für einen Austausch mit anderen Institutionen müssen Sie uns und den gewünschten Gesprächspartner gegenseitig von der Schweigepflicht entbinden. Dieses muss schriftlich erfolgen und kann von Ihnen jederzeit auch mündlich widerrufen werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Kontakt- und Terminanfragen per E-Mail nur eingeschränkt beantworten können. Dies geschieht aus datenschutzrechtlichen Gründen, da wir der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen (§ 203 StGB). Bitte geben Sie deshalb auch immer Ihre Telefonnummer mit an.